Was Industriebetriebe jetzt rechtlich dürfen – und wie sie ihren Strom direkt vom Wind- oder Solarpark beziehen.
Am 17. September 2026 hat der Europäische Gerichtshof den Begriff der Direktleitung weit ausgelegt (Rechtssachen C-722/24 und C-756/24). Eine Direktleitung darf demnach mehrere Kunden versorgen, sie muss nicht direkt neben der Erzeugungsanlage liegen, und ein Reserveanschluss ans öffentliche Netz bleibt möglich.
Für Betriebe mit hohem Strombedarf öffnet das neue Wege zu günstigem Strom aus Wind und Sonne ohne Umweg über das öffentliche Netz. Wir ordnen das Urteil ein, zeigen, was in Deutschland noch offen ist, und rechnen an einem Beispiel durch, was Direktstrom bringen kann.
Geschäftsführung, Energie- und Werksleitung von Betrieben mit hohem Strombedarf, Wirtschaftsförderungen.
Donnerstag, 12.11.2026
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